Unternehmensbefragung 5G-Campusnetze-Pilotprojekte


Fact Sheet | 5G-Campusnetze | Industrie 4.0
Bei 5G handelt es sich um eine neue Entwicklungsstufe im Mobilfunk, die vor allem die mobile Datenübertragung durch größere Kapazitäten innerhalb einer Mobilfunkzelle bedeutend erweitert. Innovationstreiber ist der wachsende Datenverkehr. Dieser stellt die Netzbetreiber vor immense Herausforderungen.
Möchte ein Unternehmen seine Produktion optimieren, ist es zukünftig nicht mehr auf die externe Unterstützung der Mobilfunkbetreiber angewiesen. Denn bald ist es möglich, selbst ein eigenes Funknetz auf dem Firmengelände zu errichten. Dafür hat die BNetzA (Bundesnetzagentur) für sogenannte „Campus-Netze“ einen lizenzpflichtigen Frequenzbereich vorgesehen. Der entscheidende Vorteil eines firmeneigenen Campus-Netzes ist die Unabhängigkeit von einem externen Netzbetreiber. Damit einhergeht, dass sensible Unternehmens-/Produktionsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden müssen und im Falle einer Störung kann selbst schneller eingegriffen werden.
Anwendungsfelder
Eine Vielzahl von Diensten ist schwerpunktmäßig auf die Anforderungen der Industrie ausgelegt, z. B. wenn Produktionsprozesse automatisiert werden. Im weitesten Sinne geht es also um Datenkommunikation, die leistungsstarke Netze und die entsprechende Infrastruktur benötigt.
- Prozessautomatisierung mit mobilen Anwendungen (Industrie 4.0)
- Fernwartung und Fernkonfiguration (Maschine-zu-Maschine-Kommunikation)
- Mobile Übertragung von Prozessdaten und Sensordaten
- Mobile, drahtlose Steuerung von Maschinen und Robotern
- Unterstützung und Beschleunigung von Produktions- und Logistikverfahren
- Autonomes Fahren von Kränen, Gabelstaplern, Lastwagen, Robotern und sonstigen Fahrzeugen
- Sprach- und IP-basierte Kommunikation
- Mobile Nutzung von cloudbasierten Anwendungen
Geschwindigkeit
Der aktuelle Standard (LTE) ermöglicht eine Bandbreite zwischen 150 Mbit/s
Entwicklung und Förderung in der Region
Ziel ist zunächst der Ausbau exklusiver Campusnetze im Bereich der Industrie. Das Land Sachsen-Anhalt fördert diese 5G-Campusnetze über das Strukturstärkungsgesetz – sofern der Bedarf besteht. Diesen Bedarf können Sie unter der folgenden Adresse ronja.schaefer@lkmsh.de bis zum 20.02.2021 anmelden.
Den Fragebogen zur Unternehmensbefragung 5G-Campusnetze-Pilotprojekte können Sie hier downloaden.